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Dienstag, 01. Juli 2008 14:29 Uhr
Kategorie: Klima Leben, Klima News

Von: SB

Ausweis zeigen, bitte!

Egal ob Haus oder Wohnung, Miete oder Eigentum: Ab heute müssen Immobilien ihren Energieausweis vorzeigen können. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts tritt am 1. Juli die erste von drei Stufen der neuen Energiesparverordnung zum Klimaschutz in Kraft.

Bild: pixelio.de

Der Immobilienmarkt wird transparenter, denn wer sich für ein Haus oder eine Wohnung interessiert kann nun Energieausweis des Gebäudes vorgelegt bekommen. Die drei Stufen der Verordnung treten im Abstand von sechs Monaten in Kraft. Daher betrifft die Ausweispflicht vorerst nur Gebäude, die  bis 1965 fertig gestellt wurden. Im nächsten Schritt müssen dann ab Januar alle Wohngebäude nachziehen. Im Sommer nächsten Jahres greift das Gesetz dann auch für Nichtwohngebäude. So muss dann bei Gebäuden mit Publikumsverkehr der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt werden.

 

Bedarfs- oder Verbrauchsorientiert

 

Je nach Gebäude gibt es zwei verschiedene Ansätze für den Energiepass. Der bedarfsorientierte Ausweis ist hier die aussagekräftigere Variante, denn er setzt sich aus objektiven Kriterien wie Bausubstanz und Heizungstechnik zusammen. Daher wird der energetische Standard ermittelt, ohne dabei auf das Energieverhalten der vorherigen Bewohner einzugehen. Mit seiner farblichen Anordnung ist dieser Ausweis mit den Verbrauchsklassen bei Elektrogeräten vergleichbar: Von grün (sehr gut) bis rot (schlecht) wird dem Interessenten auf einen Blick der Energieverbrauch der Immobilie verdeutlicht. Dabei ist ein Primärenergieverbrauch zwischen 50 bis 100 Kilowatt pro Quadratmeter im Jahresverbrauch sehr gut bis akzeptabel. Sollte der Verbrauch allerdings die 200 KW überschreiten, ist der Verbrauch im roten Bereich. Manch unsanierter Altbau kommt allerdings noch immer auf Werte von über 600 KW pro Quadratmeter.

 

Im Gegensatz dazu orientiert sich der verbrauchsorientierte Ausweis lediglich an dem Verhalten der früheren Bewohner und besteht daher aus einer kollektiven Heizkostenabrechnung. Solche Ausweise werden in der Regel von Energieberatern ausgestellt, die sich lediglich auf die Aussagen der Eigentümer verlassen, und das Haus meist nicht zuvor besichtigt haben.

 

Wer welchen Ausweis vorlegen muss, hat der Gesetzgeber festgelegt: Wenn Einfamilien- und Wohnhäuser mit bis zu vier Wohnungen vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurde, müssen sie  bedarfsorientierten Pass vorlegen. Bei größeren Objekten und Wohnhäusern, die schon mit der Wärmeschutzverordnung gebaut wurden, kann der Eigentümer auch den verbrauchsorientierten Ausweis zeigen.

 

Mögliche Wertsteigerung als Antrieb für Sanierungen

 

Die Deutsche Energie Agentur erhofft sich von der neuen Ausweispflicht „kräftige Impulse für Modernisierungsmaßnahmen und Investitionen  in die energetische Gebäudesanierung“. Die mit dem Ausweis einhergehende Transparenz auf dem Immobilienmarkt könnte, so meinen Branchenkenner, auch die Wohnungs- und Hauspreise in Bewegung bringen. So könnten Immobilien mit schlechtem Energieausweis an Wert verlieren, und gut gedämmte Gebäude an Wert zulegen.

 

 

 


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